Stadtbibliothek geöffnet mit Zugangsbeschränkungen

Liebe Leserinnen und Leser, 

ab dem 23. Februar gilt für den Besuch der Stadtbibliothek die 3G-Regel.

Der Zutritt ist damit grundsätzlich nur für getestete, geimpfte oder genesene Personen möglich:

  • Vollständiger Impf-Nachweis oder
  • Genesenen-Nachweis (maximal 90 Tage alt) oder
  • Negativer Antigen-Schnelltest (maximal 24 Stunden alt)

Die Nachweise müssen in digital auslesbarer Form (QR-Code) am Einlass vorgelegt werden. Bitte halten Sie außerdem ein Ausweisdokument (Personalausweis, Pass usw.) zum Abgleich bereit.

Der Aufenthalt für Personen ab 18 Jahren ist nur mit FFP2-Maske (oder KN95-/N95-/KF94-/KF95-Maske) erlaubt. Für Kinder ab 6 Jahren und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren gilt lediglich die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.

Die Rückgabe von Medien oder das ausschließliche Abholen vorbestellter Medien ist grundsätzlich ohne Nachweis möglich.

Ausnahmen 3G-Beschränkung

Ausnahmen von der 3G-Beschränkung:

  • Kinder bis einschließlich 5 Jahre und Kinder, die noch nicht eingeschult sind
  • Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs-und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule bis einschließlich 17 Jahre (gilt nicht während der Ferien - dann ist ein negativer Antigen-Test erforderlich)
  • Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Antigen-Test erforderlich)
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis und negativer Antigen-Test erforderlich)
  • Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)

Hygiene-Vorschriften im Haus

Welche Hygiene-Vorschriften gelten im Haus?

  • Das Gebäude darf nicht mit Krankheitssymptomen betreten werden (Husten, Fieber etc.).
  • Im Haus gilt während des gesamten Besuches eine Maskenpflicht:
    - FFP2-Maske für Personen ab 18 Jahren (oder KN95-/N95-/KF94-/KF95-Maske)
    - Medizinische oder FFP2-Maske für Personen unter 18 Jahren
  • Mindestabstand von 1,5 Metern zum Personal und anderen Besucher*innen.

Abholservice (Click & Collect)

Abholservice

Wem ein Besuch der Stadtbibliothek unter den aktuellen Vorgaben nicht möglich ist und einen gültigen Bibliotheksausweis hat, kann ab sofort wieder unseren Abholservice „Click & Collect“ nutzen. Wir bitten darum, diesen Service nur in Anspruch zu nehmen, wenn Ihnen der Zugang ansonsten nicht möglich ist.

Weitere Informationen finden Sie [HIER]


Bezahlung offener Entgelte

Wie kann ich offene Entgelte bezahlen?

Offene Entgelte können am Kassenautomaten vor Ort bar oder mit EC-Karte bezahlt werden. Die Bezahlung ist - sollten Sie keine Zugangsberechtigung haben - auch über unser Personal vor Ort möglich.


Öffnungszeiten der Zweigstellen

Was ist mit den Zweigstellen in den Göppinger Ortsteilen?

In den Zweigstellen gelten dieselben Zugangsbeschränkungen wie im Kornhaus.

  • Die Zweigstelle Bezgenriet im dortigen Bezirksamt ist zu den üblichen Zeiten geöffnet.
  • Die Faurndauer Zweigstelle in der Schillerschule ist zu den üblichen Zeiten geöffnet.
  • Die Zweigstelle Jebenhausen in der Blumhardt-Grundschule ist aktuell nur Donnerstags geöffnet.
  • Für die Zweigstelle Holzheim können wir im Moment leider keine genauen Angaben machen.

  

Kontakt

Allgemeine Anfragen:
07161/650-9605
Mail:
stadtbibliothek(at)goeppingen.de
oder nutzen Sie unser Kontaktformular

Öffnungszeiten

Montag: geschlossen
Dienstag: 10 - 19 Uhr
Mittwoch: 10 - 19 Uhr
Donnerstag: 10 - 19 Uhr
Freitag: 10 - 19 Uhr
Samstag: 10 - 13 Uhr