Benutzungsordnung für die Stadtbibliothek Göppingen als Allgemeine Geschäftsbedingungen gültig ab 01.11.2019

§ 1 Allgemeines

(1)  Die Stadtbibliothek ist eine öffentliche kulturelle Einrichtung der Stadt Göppingen. Hierzu gehören die Zentralbibliothek und sämtliche Zweigstellen in den Stadtteilen. 

(2)  Als zentrale Institution der Medien- und Informationsversorgung ermöglicht die Stadtbibliothek den Zugang zu Büchern und anderen Druckerzeugnissen, Bild-, Ton- und Datenträgern und anderen online verfügbaren Datenquellen und vermittelt einen kompetenten Umgang mit Medien. Sie dient der Information, der staatsbürgerlichen Bildung, der beruflichen Fortbildung und der Freizeitgestaltung aller Bevölkerungskreise. Sie unterstützt und ergänzt das lebenslange Lernen sowie die persönliche und berufliche Qualifizierung und hat die Aufgabe, Lesen und Literatur zu fördern. 

(3)  Zu dem in Abs. 2 genannten Zweck stellt die Stadtbibliothek auch einen öffentlichen Internetzugang bereit. 

(4)  Im Rahmen dieser AGB kann jede/r Medien entleihen und die Einrichtungen der Stadtbibliothek nutzen.

(5)  Der Begriff Medien umfasst Druckmedien, audiovisuelle und elektronische Medien einschließlich der erforderlichen technischen Geräte wie Computer.

§ 2 Bibliotheksausweis

(1)  Zur Ausleihe von Medien der Stadtbibliothek ist ein Bibliotheksausweis erforderlich.

(2)  Die Ausstellung eines Bibliotheksausweises erfolgt nur bei persönlicher Anwesenheit und gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises. Bei Vorlage eines Reisepasses ist zusätzlich eine amtliche Wohnsitzbescheinigung notwendig. Die Stadtbibliothek kann als Wohnsitznachweis auch andere Dokumente anerkennen, sofern sie jüngsten Datums sind. 

  1. 1.) Kinder unter 7 Jahren können nur von einem gesetzlichen Vertreter angemeldet werden.
  2. 2.) Bei Kindern und Jugendlichen vom vollendeten 7. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist die schriftliche Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters sowie die Erklärung zur Übernahme von entstehenden Entgeltschulden und Schadensersatzforderungen erforderlich.
  3. 3.) Juristische Personen wie Schulen, Kindergärten oder andere Institutionen nutzen die Stadtbibliothek durch bevollmächtigte natürliche Personen.

(3)  Der Bibliotheksausweis bleibt Eigentum der Stadtbibliothek und ist nicht übertragbar. Benutzer haben sich auf Verlangen über ihre Person auszuweisen.

(4)  Namens- und Adressänderungen, ggf. Änderung der Bankverbindung sowie der Verlust des Bibliotheksausweises sind der Stadtbibliothek unverzüglich mitzuteilen. Bei Verlust wird ein Ersatzausweis nach Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises gegen ein Entgelt ausgestellt. 

(5)  Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadtbibliothek erfolgt gemäß den Grundlagen der EU-DSGVO sowie ergänzend dem BDSG und LDSG. Die Informations- und Betroffenenrechte sind in der Datenschutzerklärung der Stadt Göppingen geregelt.

§ 3 Ausleihe

(1)  Gegen Vorlage des Ausweises können Bücher und andere Medien mit Ausnahme der technischen Geräte bis zu vier Wochen entliehen werden. Für bestimmte Medienarten und in Sonderfällen können von der Stadtbibliothek besondere Leihfristen bestimmt werden. Der jeweils geltende Rückgabetag ist aus dem Quittungsdruck ersichtlich.

(2)  Ausgeliehene Medien können vorbestellt werden. 

(3)  Die Leihfrist kann vor deren Ablauf auf Antrag verlängert werden, sofern keine Vorbestellung vorliegt. Die neue Leihfrist berechnet sich vom Tag des Verlängerungsantrages.

(4)  Entleihungen, Vorbestellungen und Verlängerungen können von der Stadtbibliothek begrenzt werden. 

(5)  Für Entleihungen aus der Online-Bibliothek gelten gesonderte Benutzungsbedingungen, die auf der Website des Angebotes einzusehen sind.

(6)  Medien für den wissenschaftlichen Bedarf, die nicht im Bestand der Stadtbibliothek sind, können durch den auswärtigen Leihverkehr nach den hierfür geltenden Bestimmungen beschafft werden. Diese Bestimmungen können in der Stadtbibliothek eingesehen werden.

§ 4 Entgeltbestimmungen

(1)  Für die Ausleihe von Medien der Stadtbibliothek werden Entgelte erhoben. 

(2)  Das Entleihen von Kindermedien und Jugendromanen sowie die Medienausleihe in den Zweigstellen der Stadtbibliothek sind kostenlos.

(3)  Die Entgeltschuld entsteht nach der Vornahme der entgeltpflichtigen Handlung. Die Jahrestarife entstehen zum Beginn des Zeitraums, in dem das Entgelt die Ausleihe erlaubt.

(4)  Bei Personen, die sich in besonderer Weise für die Ziele der Bibliothek engagieren sowie im Rahmen von Werbeaktionen kann die Bibliotheksleitung auf die Erhebung von Entgelten ganz oder teilweise verzichten.

(5)  Die Art und Höhe der Ausleihentgelte, der Versäumnis- und Mahnentgelte, Ausstellung von Ersatzausweisen sowie sonstigen Kostensätze werden in der Entgeltordnung (Anlage dieser Satzung) geregelt.

§ 5 Aufenthalt in den Bibliotheksräumen

(1)  Für den Aufenthalt und die Nutzung der Stadtbibliothek gelten neben dieser Benutzungsordnung, die Hausordnung und die Weisungen des Bibliothekpersonals. Bei Verstößen kann ein Hausverbot sowie ein zeitweiser oder dauernder Ausschluss von der Nutzung der Bibliothek verfügt werden. 

(2)  Für die Nutzung der Computer und sonstigen Geräte können Benutzungszeiten bestimmt werden.

§ 6 Behandlung der Medien und Haftung der Benutzer ​

(1)  Benutzer sind verpflichtet, die entliehenen oder in der Bibliothek benutzten Medien sorgfältig zu behandeln und fristgerecht zurückzugeben. Sie haben dafür zu sorgen, dass auch im Falle ihrer persönlichen Verhinderung entliehene Medien fristgerecht zu­rückgegeben werden. 

(2)  Die Weitergabe entliehener Medien an Dritte ist nicht gestattet.

(3)  Im Umgang mit den technischen Geräten ist es nicht gestattet, Änderungen in den Arbeitsplatz- und den Netzkonfigurationen durchzuführen, technische Störungen selbst zu beheben, Programme an den Arbeitsplätzen zu installieren sowie mitgebrachte oder aus Online-Diensten heruntergeladene Software auf den Rechnern der Öffentlichen Bibliothek auszuführen. 

(4)  Die Benutzer verpflichten sich im Zusammenhang mit der Internetnutzung zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Datenschutzes, des Urheberrechtes und des Jugendschutzes. Für Schäden, die im Zusammenhang mit der Verletzung der Pflicht aus §6.1 der Stadtbibliothek entstehen, haftet der Benutzer der Stadtbibliothek gegenüber. Insoweit stellt der Benutzer die Stadtbibliothek von den Verbindlichkeiten gegenüber dem Dritten frei. 

(5)  Benutzer haften für Verluste und Beschädigungen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Etwaige Schäden aus früheren Benutzungen müssen sogleich bei der Entleihung oder im Falle der Nutzung vor Ort zu Beginn der Nutzung gemeldet werden, da sie sonst dem Benutzer/der Benutzerin zugerechnet werden. 

(6)   Für verunreinigte oder beschädigte Medien sind die Reparaturkosten, bei Unangemessenheit oder Unmöglichkeit einer Reparatur oder bei Verlust von Medien die Wiederbeschaffungskosten zu ersetzen. Beschädigungen selbst zu beheben oder die Wiederbeschaffung selbst vorzunehmen ist untersagt.

(7)  Für die Wiederbeschaffungskosten wird eine Pauschale angesetzt, der der Neupreis zu Grunde liegt und in der Kosten für die Beschaffung und die technische Buchbearbeitung enthalten sind. Den Benutzern bleibt der Nachweis eines im Einzelfall geringeren Schadens vorbehalten.

(8)  Werden die entliehenen Medien trotz wiederholter Mahnung nicht zurückgegeben, kann die Stadtbibliothek Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Form der Wiederbeschaffungskosten verlangen, wenn dies zuvor mit einer Frist von mindestens 20 Tagen angedroht wurde und eine Rückgabe innerhalb dieser Frist nicht erfolgt. Ein Anspruch auf Rücknahme der Medien besteht dann nicht mehr.

(9)  Bis zur jeweiligen Ersatz- bzw. Entgeltleistung kann der Benutzer/die Benutzerin von der Ausleihe ausgeschlossen werden.

§ 7 Haftungsausschluss der Stadtbibliothek

(1)  Die Stadtbibliothek übernimmt keine Gewähr für die ordnungsgemäße Beschaffenheit entliehener oder in der Bibliothek benutzter Medien.

(2)  Eine Filtersoftware trägt Sorge dafür, dass jugendgefährdete, sittenwidrige oder strafrechtlich relevante Inhalte weitestgehend im Rahmen der Internetnutzung vorenthalten werden. Eine Gewähr hierfür übernimmt die Stadtbibliothek allerdings nicht.

(3)  Die Stadtbibliothek haftet nicht für Schäden, die durch die Benutzung ihrer Medien entstehen, insbesondere nicht für Schäden, die durch Daten- oder Tonträger an den entsprechenden Geräten entstehen sowie für Schäden an Informationsträgern und Dateien. Auch eine Haftung für Datenmissbrauch im Internet ist ausgeschlossen.

(4)  Für Garderobe und Wertsachen wird keine Haftung übernommen.

  

Kontakt

Allgemeine Anfragen:
07161/650-9605
Mail:
stadtbibliothek(at)goeppingen.de
oder nutzen Sie unser Kontaktformular

Öffnungszeiten

Montag: geschlossen
Dienstag: 10 - 19 Uhr
Mittwoch: 10 - 19 Uhr
Donnerstag: 10 - 19 Uhr
Freitag: 10 - 19 Uhr
Samstag: 10 - 13 Uhr